Veranstaltungsordnung –
Schlesischer Tippelmarkt zu Görlitz
§ 1 Zweck
Diese Veranstaltungsordnung dient der förderlichen, ordentlichen, reibungslosen, störungsfreien, sozial- und umweltverträglichen Durchführung des Schlesischen Tippelmarkt zu Görlitz.
§ 2 Zeit und Ort
Die Festzeiten sind am Samstag von 10:00 bis 18:00 Uhr und am Sonntag von 10:00 bis 17:00 Uhr. Das Festgebiet beinhaltet die Brüderstraße, Obermarkt- Ost, Untermarkt.
§ 3 Verbote
Das Mitführen von Glasflaschen, Dosen, Pyrotechnik, Waffen und Messern sowie das Tragen verfassungsfeindlicher Kleidung und Symbole ist auf dem Festgelände untersagt.
§ 4 Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Es gilt das Jugendschutzgesetz in der aktuellen Fassung.
§ 5 Anordnungen
Den Anordnungen der Festleitung, des Sicherheitspersonals und der Behörden ist Folge zu leisten.
§ 6 Leinen- und Maulkorbpflicht (PolVOGR)
Hunde müssen im Innen- und Altstadtbereich an der Leine geführt werden und
zusätzlich einen Maulkorb tragen.
§ 7 Ordnung und Sauberkeit (PolVOGR)
Es ist untersagt, auf öffentlichen Flächen seine Notdurft zu verrichten.
§ 8 Straßenmusik
Das Ausüben von Straßenmusik/-kunst ist während der Dauer des Altstadtfestes Görlitz
auf dem Festgebiet (siehe §2) nicht gestattet.
§ 9 Datenschutzhinweis
Während der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufnahmen gefertigt. Die Bildaufnahmen werden einzelne oder Gruppen von Teilnehmenden zeigen, die nicht im Mittelpunkt des Bildes stehen. Die Aufnahmen werden zur Information der Öffentlichkeit publiziert. Jede teilnehmende Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen, die ihre Person betreffen, Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist der vor Ort, Bild- oder Tonaufnahmen fertigenden Person mitzuteilen.
Organisationsbüro: Brüderstraße 9, 02826 Görlitz | Telefon: 03581 - 66 921 10
Veranstalter: Görlitzer Kulturservicegesellschaft mbH, ein Unternehmen der Stadt Görlitz